BVfK-Wochenendticker 20. August 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Vom BVfK-Prinzip: "gleiten statt streiten" - frei nach Johannes Rau: "versöhnen statt spalten"

 

Die „Causa Hyundai“ - oder: spinnen die Koreaner?

 

BVfK-Mitgliederversammlung 2016 - Terminabstimmung.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn Zwei sich streiten haben beide normalerweise ihren Vorteil im Auge. Da der eine den anderen nicht überzeugen kann, schaltet man mit Hilfe von Anwälten die Gerichte ein.

Dabei kommt oft überraschenderweise etwas Anderes heraus, als das, was sich die Parteien zuvor erhofft hatten. Meist im Übrigen ein Vergleich was unter anderem dann damit zu tun hat, dass die Parteien im Angesicht der nun drohenden Wahrheit / Wirklichkeit oder wie man es auch immer nennt oder empfindet, Realitätssinn und Pragmatismus in den Vordergrund treten.

Den Anwälten winkt zudem eine zusätzliche Gebühr, den Richtern erspart es die Arbeit, ein Urteil schreiben zu müssen und niemand kann das zuvor Geschehene später einmal kritisch hinterfragen – jedenfalls, ohne dass eventuelle Fehler aller am juristischen Prozess Beteiligten zu Konsequenzen führen würden. Eine Win-Win-Situation bei der allerdings manchmal die Streithähne der Verlierer ist, ohne es jedoch zu merken.

Das alles wollen die BVfK-Juristen möglichst nicht – jedenfalls nicht so, denn wir meinen, dass man viel Geld, Zeit und Nerven sparen kann, wenn man vorausschauend  versucht, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Dabei müssen die BVfK-Juristen gleichzeitig Vertreter der BVfK-Mitglieder sein, wie auch für eine objektive „Draufsicht“ sorgen und somit Realitätsbewusstsein  vor überzogenen Optimismus stellen.

Wenn das dann auch noch der Gegenseite vermittelt werden kann, gelingt die Schlichtung, die nicht mit einem teuer erkauften faulen Kompromiss verglichen werden darf, wenn mancher Berater gerne mangels Kompetenz sein Heil in der Flucht in die gütliche Einigung findet.

Das alles funktioniert in vielen hundert Fällen pro Jahr zur großen Zufriedenheit der Beteiligten – insbesondere der BVfK-Mitglieder. Was dann übrig bleibt, wandert gut vorbereitet zu Gericht und findet dem entsprechend meist zu unseren Gunsten Anerkennung und Zustimmung der erkennenden und weisungsungebundenen Instanz.

Doch manchmal stößt diese Konzeption an ihre Grenzen. Dies ist meist dann der Fall, wenn es trotz allen Bemühens und aller Erfahrung nicht gelingt, die Gegenseite richtig einzuschätzen.

Man rauft sich die Haare und fragt sich: Was soll denn das? Das kann doch für niemanden gut ausgehen – schon gar nicht für den Angreifer! Sind die denn wahnsinnig?

Solche Fälle kommen erfreulicherweise nur selten vor, erfordern eine enorme Aufmerksamkeit und Anstrengung und sind kaum auf die Schnelle zu erledigen. Sie erfordern neben der juristisch sorgfältigen Prüfung komplexe Strategien und hohe Flexibilität. Dabei spielen dann Netzwerke, Kooperationen und Partnerschaften eine wichtige Rolle.

Worum geht es? Wer glaubt, es ginge wieder einmal um den Händler, der mit enormen Aufwand, wenngleich erfolglos, vermutlich alle BVfK-Mitglieder kontaktiert hat und mit Lügengeschichten und Drückermethoden versucht hat, sie zu einem Umbau des BVfK zu veranlassen, der irrt.

Denn man gönnt uns auch seitens eines fernöstlichen Autoherstellers derzeit keine Sommerpause und was hier gerade passiert, droht zu einem Flächenbrand zu werden, mit dem Potential, Existenzen zu vernichten.

Daher geht es nun nahtlos zur „Causa Hyundai“ über. Worum es dabei geht, wie ernst die Lage ist und warum wir uns auch hier an Kamikaze-Flieger erinnert fühlen, erfahren Sie im unten stehenden Artikel. 

Sie werden erkennen, dass es diesmal besonders anspruchsvoll ist, „Alles Gute für Ihren Autohandel!“ herauszuholen, bzw. noch schwieriger, Schaden zu vermeiden.

In diesem Sinne in alter Frische und mit großer Tatkraft

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Die „Causa Hyundai“!

Was den japanischen Autoherstellern zur großen Verwunderung des europäischen Kfz-Establishments in den 1970er Jahren gelang, vollzogen die Südkoreaner mit Kia und Hyundai in den letzten 15 Jahren. Sie wuchsen mit günstigen Preisen und immer besser werdender Qualität und attraktiverem Design zu einer bedeutenden Größe in der globalen Autowelt.

Doch reichen bekanntermaßen solche Tugenden nicht alleine aus, um die Märkte zu erobern. Dazu muss man schon u.U. „sportliche“ Wege gehen und dabei hilft dann gerne der freie Kfz-Handel – was für sich genommen auch nicht problematisch ist, wenngleich der Vertragshandel dann weniger begeistert ist.

Doch auch die häufig durch hohe Auflagen Geknechteten finden Auswege aus dem Dilemma, ihre hohen Einkaufspreise kaum beim Verkauf der Autos realisieren zu können – von Gewinn keine Rede!

Daher bedienen sie sich ebenfalls der wesentlich günstigeren Ware des freien Handels. Da sie dank Vertragshändlerimage höhere Preise als die Freien erzielen, kommen sie dann mit einer Mischkalkulation einigermaßen auf ihre Kosten und können sich noch des Werkstattgeschäfts erfreuen.

Man ahnt das, was viele wissen: Es etabliert sich eine Parallelwelt mit Mechanismen, die nichts mehr mit den nach außen propagierten geschlossenen Vertriebssystemen zu tun hat.

Und da ist Hyundai, um die es hier geht, bei weitem nicht der einzige Autohersteller. So hieß es bereits in einer MOTION vor 10 Jahren:

„Während beim vornehmen Haupteingang aus der GVO-Bibel vorgelesen wird, brennt am Hintereingang die Rote Laterne und wer diskret und flüssig ist, bekommt, was er möchte!“   

Es offenbart sich eine ambivalente, kaum berechenbare Herstellerseele, man könnte sagen: Meist schlagen zwei Herzen in einer Brust, die eine zielt auf die Marge, die zweite hat die Stückzahlen im Visier, damit die Fabriken ausgelastet sind.

Eine solche Fabrik hat Hyundai übrigens auch in Tschechien gebaut und produziert dort Autos für ganz Europa – sowohl für die EU, als auch für die nicht zur EU zählenden osteuropäischen Länder.

Dabei gibt es Unterschiede in Ausstattung und Technik. Letzteres auch, da man in osteuropäischen Ländern nicht unbedingt die hohen EU-Standards hinsichtlich Sicherheit, Verbrauch und Emission erfüllen muss.

Wenn ein Neuwagen diese Vorschriften erfüllt, erhält er ein COC-Dokument. Diese Konformitätsbescheinigung ist zwingende Voraussetzung, um einen Neuwagen erstmals in der europäischen Union zum Straßenverkehr zuzulassen.

Was spricht also dagegen, einen neuen, im zur EU gehörenden Tschechien gebauten und mit COC-Dokumenten ausgestatteten Hyundai, der sich auch ohne Weiteres zur Garantie anmelden lässt, zu beschaffen und zu verkaufen?

Doch nicht etwa das Markenrecht?

Und tatsächlich ist das die Stelle, wo Hyundai den Hebel zur Beseitigung des inzwischen scheinbar nicht mehr erwünschten Parallelmarktes ansetzt.

Das gibt´s doch nicht, wundern sich selbst Fachleute. Das Recht an der Marke müsste doch längst erschöpft sein!

Dennoch verbreiten sich derzeit vermutlich dutzende von Abmahnungen der Hyundai-Anwälte über die Verkäufer vieler Tschechien-Hyundais. Man reibt sich die Augen, was man da liest:

Die Autos wurden nämlich nicht aus Tschechien eingeführt, sondern aus den Balkanländer Serbien, Bosnien und Mazedonien. Dieser kleine Umweg, der nicht etwa von findigen oder windigen freien Händlern, sondern von Hyundai-Osteuropa höchstselbst entwickelt wurde, führte zu einer großen Zahl besonders günstiger Angebote, deren Besonderheit selbst für den Fachmann nicht zu erkennen war, denn Ausstattung und Dokumente entsprachen im Wesentlichen dem EU-Standard – meist waren Sie identisch. Auf jeden Fall entsprachen sie nicht der Ausstattung, wie sie sonst für die osteuropäischen Länder üblich ist. Wir sind daher überzeugt: Sie wurden ausdrücklich für den EU-Markt gebaut.

Das alles soll jetzt dennoch ein Ende haben, meint die eigentlich für die EU zuständige Hyundai-Tochter aus Offenbach bei Frankfurt. Man sollte meinen, es reicht ein Anruf bei der für die Situation verantwortlichen Schwester in Kiew oder der für die Kontrolle des Geschehens zuständige Mutter in Seoul, um die mit aggressiver Verkaufspolitik operierende Ost-Tochter in Kiew ist in die Schranken zu weisen und den Zufluss der Billigware zu stopppen.

Weit gefehlt: „Das gesamt System muss beseitigt werden“ scheint das Motto der Offenbacher Führung zu lauten, denn sie greifen an besagter Archillesferse namens „Markenrecht“ an:  

Hyundai-Kundschafter streifen durchs Land, fotografieren Fahrgestellnummern der beim Handel stehenden Neuwagen und finden so heraus, welche Autos den Umweg über die Nicht-EU-Länder genommen haben und mahnen dann die Verkäufer – Freie und Vertragshändler gleichermaßen, wegen des Markenrechtsverstoßes ab.    

„Gut, dann verkaufen diese Autos eben nicht mehr!“ lautet die erste Reaktion der Betroffenen, doch beim genaueren Lesen macht sich großer Schrecken breit:

-  Auskunft über alle Lieferanten und Kunden

-  Schadensersatz für jedes verkaufte Auto

-  nicht einmal vor der Vernichtung der eigenen Produkte macht der Forderungskatalog halt.

Man muss nicht lange rechnen: Das überlebt keiner!

Wenngleich wir bereits heute nach einigen Verhandlungen mit den für die EU zuständigen Hyundai-Verantwortlichen berichten können, dass es für die betroffenen Händler Wege gibt, mit möglichst geringem Schaden aus der Angelegenheit herauszukommen, geschehen hier Dinge, bei denen man sich nicht nur fragte, wer denn hier alles bis zu Ende denkt. Auch die Spezialisten des BVfK können das kaum erkennen.

Daher wurde eine spezielle Task-Force gegründet um die Gesamtlage zu erfassen und den einzelnen Betroffenen einen möglichst optimale Lösung dieses Problems bieten zu können.

Über Details kann an dieser Stelle noch nicht berichtet werden. Die Betroffenen mögen sich bei der BVfK-Rechtsabteilung melden. Sie erhalten weitere umfangreiche Informationen und kompetente Unterstützung.

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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Bild links: BVfK-Mitgliederversammlung 14.11.2015 in Starnberg

BVfK-Mitgliederversammlung 2016

Terminabstimmung

Bekanntermaßen soll noch in diesem Jahr eine BVfK-Mitgliederversammlung stattfinden. Damit möglichst viele von Ihnen teilnehmen können, möchten wir um Ihre Unterstützung bei der Findung eines Termins bitten.

Dabei haben wir versucht, es Ihnen wieder möglichst einfach zu machen und ein entsprechendes Umfragetool eingerichtet. Hier können Sie am besten gleich mehrere Wunschtermine ankreuzen.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit auch dann, wenn Sie Ihr Anliegen bereits Rechtsanwalt Sandner mitgeteilt haben.

Wir würden uns freuen, Sie wären in diesem Jahr dabei, wenn es wieder um viele spannende und interessante Themen geht.

Hier geht's zur Terminabstimmung:

https://www.bvfk.de/terminabstimmung-zur-bvfk-mitgliederversammlung-2016/

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